Die Zeit nach der Gründung

Geschichte der Gilde - 2. Seite

Bedauerlicherweise sind die genauen Anfänge der Gilde nicht mehr aktenmäßig nachzuweisen, denn in dem großen Stadtbrand 1631, bei dem 62 Häuser, 41 Scheunen und neun Brauchhäuser vernichtet wurden, sind auch die alten Stadtakten verloren gegangen. Jedoch ist ein altes Gildebuch, deren ältester Eintrag auf das Jahr 1439 zurückgeht, erhalten geblieben. Es ist einem der vier Holtener Stadtbücher angebunden und umfasst etwa 52 Seiten. Bei dem Buch handelte es sich um das damalige Geschäftsbuch der Gilde. Es enthält das Lagerbuch über Besitztümer und Einnahmen sowie die jährlichen Aufnahmen neuer Schützenbrüder, dazu einige Verordnungen und Satzungen, aber auch Notizen über wichtige Ereignisse aus dem Leben der Stadt. Der Titel des Buches lautet: „In dyssen Boeck findet men der Gilden Renthen und upkomsten (Einkommen), daruth ein tidtlicher Gildemester siehn kann, wath er opboeren (aufheben) und uthgeuen (ausgegeben) sall.“

Zu dieser Zeit besaß die Gilde eine ansehnliche Zahl an Renten, also Einkünfte von Äckern, Wiesen, Gärten oder auch von Kapital, die sie im Laufe der Jahrzehnte nach ihrer Gründung erworben hatte. Um 1600 gehörten ihr nicht weniger als 42 Besitztümer an Höfe, Häuser, Gärten, Wiesen und Felder, von denen sie ihre Einkünfte bezog. Die meisten dieser Besitztümer waren vermutlich Schenkungen und Vermächtnisse begeisterter Gilde- brüder, andere waren auf eine Bestimmung der »klevischen Gilde« zurückzuführen. Laut dieser Bestimmung mussten aus dem Nachlass eines ohne Nachkommenschaft verstorbenen Gildebruders 25 Taler der Gilde innerhalb eines Jahres (der Jahresfrist) entrichtet werden. Waren diese nicht zu bekommen, wurde stattdessen soviel Grund und Boden gepfändet, bis die Ablösung gestellt werden konnte. Das war eine wichtige Bestimmung, um die Gilde einerseits lebensfähig zu halten und ihr andererseits zu ermöglichen, ihren erheblichen Aufgaben gerecht zu werden.

Ein Beispiel ist der von 1439 stammende Eintrag im Gildebuch, eine Verschreibung, laut welcher ein Hobergh tho alderaedt jährlich von seinem Gut auf Martini einen Malter[1] Roggen Dinslakener Maß an die Gilde entrichtete. Dabei handelte es sich um eine Erbrente, also eine Grundlast, die mit diesem Hofe verbunden war.

Fussnoten

  1. Malter ist ein früheres deutsches Hohlmaß das sowohl in Preußen als auch im Hochstift Münster verwendet wurde. Ein brandenburgisch-preußischer Malter (12 Scheffel) entsprach 659,5 Liter, während einem Malter im Fürstbistum Münster nur 288,6 Liter entsprachen.

Ursprung der Gilde
Veränderungen
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