In der Zeit der Reformation wurde es still um die Gilde. Das laute Treiben passte nicht so recht in die göttliche Ordnung. Die gesamte Bürgerschaft mit Amtmann und Magistrat an der Spitze traten zum neuen Glauben über und eine strenge Kirchenzucht fand Einzug in Holten.
Die Bewohner der Stadt wurden in ihren Häusern kontrolliert, ob sie dem Wort Gottes entsprechend lebten. Stellte man ein anstößiges Verhalten fest, wurden die Übeltäter vor das Konsistorium[1] geladen, wo sie ihre Sünden eingestehen mussten. Als Strafe mussten sie dann eine zeitlang unter der Kanzel auf einem Bußplatz sitzen. Nicht nur das „Tanzen“ und andere „Üppigkeiten“ bei Schützenfesten und Hochzeiten, sondern auch Trinkgelage bei Begräbnissen waren der Kirche ein Dorn im Auge. Selbst das Singen der Mädchen beim Flachsspinnen fand man empörend.
1609, am Sebastianstag, wurde den Gildemitgliedern ein Beschluss vorgelegt, der zusammen vom Bürgermeister, Scheffen und Rat verfasst wurde. Durch diesen Beschluss wurde die Gilde gezwungen, nur noch Leute in ihren Reihen aufzunehmen die bereits die Bürgerschaft der Stadt erworben hatten. Auf diesem Wege versuchte man den Einfluss der Junggesellen in der Gilde, welche die Oberhand hatten und Wortführer waren, zu mindern. Denn war ein neues Mitglied bereits Bürger der Stadt, war es auch in einem ausgeglichenem Alter.
Im Jahre 1610 sprach der Bürgermeister von Ruhrort bei einem Konvent der Geistlichen vor und erkundigte sich, „ob er den jungen Gesellen das Papageischießen solle zulassen?“ Drauf antwortete man ihm, „dass sowohl Prediger und Bürgermeister soviel wie möglich solches verhindern sollen, damit allerhand Missbrauch und Unordnung verhütet werde.“
Auch in Holten wurde das Schützenfest nicht gern gesehen. Dies lag aber weniger an der Feierlichkeit selbst, sondern viel eher an dem Zeitpunkt, an dem das Fest abgehalten wurde. Zu dieser Zeit feierte die Gilde ihr bedeutendstes Fest an einem der höchsten kirchlichen Festtage: Pfingsten. Genau genommen fand das Schützenfest Pfingstmontag und -dienstag statt. Diese Tatsache wollte man nutzen, das Schützenfest der Gilde vollständig zu unterbinden. Die Junggesellen konnten dies aber verhindern, indem sie versprachen, die Veranstaltung an einem anderen Tag und in aller Stille ohne Ausschweifungen abzuhalten.
So wurde erst einmal Frieden mit der Kirche geschlossen, auch wenn in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten Regierung und Kirche immer wieder mit (teils königlichen) Verordnungen und Erlassen gegen die Ausartungen von Schützenfesten vorgingen. Doch trotz all der widrigen Umstände konnte dem uralten Volksfest nie Einhalt geboten werden, so dass es bis heute Bestand hat und Teil der langen Schützentradition ist.
Fussnoten
- ↑ Als Konsistorium (von lat. consistorium = Versammlungsort, Versammlung; kaiserliches Kabinett, Kronrat) bezeichnet man sowohl in der katholischen Kirche als auch bei den Protestanten ein Kirchengericht bzw. eine kirchliche Behörde.