Beitragsordnung (Jahresbeitrag)
Folgende Jahresbeiträge werden ab dem 01.07.2019 erhoben (für 2019 anteilig):
Die Einstufung nach Lebensalter wird durch das Geburtsjahr bestimmt, um unterjährige Beitragsanpassungen zu vermeiden.
Der Paarbeitrag gilt nicht nur für Ehepaare, sondern ebenfalls für alle anderen eheähnlichen Lebenspartnerschaften.
Der Familienbeitrag gilt solange die Kinder im Haushalt der Eltern leben und sich in der Ausbildung befinden.
Den Förderbeitrag zahlen Mitglieder, die den Verein unterstützen möchten, aber nicht am Gildeleben teilnehmen. Diese Mitgliedschaft beinhaltet nur das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei unterjährigem Eintritt anteilsmäßig abgerechnet.
Auf Antrag an den Gildemeister kann der geschäftsführende Vorstand ein Gildemitglied für maximal 1 Jahr beitragsfrei stellen.